Lärmschutz
Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm, Straßen- und Schienenlärm, Sport- und Freizeitlärm sowie Nachbarschaftslärm bieten wir Ihnen folgende Ingenieurleistungen an:
Beratung
- beim Industrie- und Gewerbelärm nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm,
- beim Sportanlagenlärm nach Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BlmSchV,
- beim Verkehrslärm nach Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BlmSchV,
- beim Lärm am Arbeitsplatz nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz- verordnung – LärmVibrationsArbSchV,
- bei der städtebaulichen Planung nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1.
Planung
- von baulichen und organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen zur Einhaltung der festgelegten Werte auf Grundlage der Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose (Schallimmissionsprognose) oder Messung.
Prüfung
- Durchführung von Messungen der
- Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft nach DIN 45645-1
- Geräuschimmissionen am Arbeitsplatz nach DIN 45645-2
- Verkehrsgeräusche nach DIN 45642
- tieffrequenten Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft nach DIN 45680
zur Überprüfung (Qualitätskontrolle) und/oder Bestätigung (Abnahme) der Geräuschimmissionen,
- Durchführung von Schallausbreitungsberechnungen zur Prognose der Geräuschimmissionen (Schallimmissionsprognose),
- Durchführung von stichprobenhaften Kontrollen zur Überwachung lärmschutztechnisch wichtiger Ausführungsarbeiten während der Bauausführung.
Begutachtung
- Erstellung von Gutachten zum Nachweis des ausreichenden Lärmschutzes (Lärmgutachten) bei Errichtung und Änderung von Gewerbebetrieben und Anlagen etc.
Anschrift
Ingenieurbüro BATT
Kaninenberghöhe 2
45136 Essen