Lärmschutz

Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm, Straßen- und Schienenlärm, Sport- und Freizeitlärm sowie Nachbarschaftslärm bieten wir Ihnen folgende Ingenieurleistungen an:

Beratung

  • beim Industrie- und Gewerbelärm nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm,
  • beim Sportanlagenlärm nach Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BlmSchV,
  • beim Verkehrslärm nach Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BlmSchV,
  • beim Lärm am Arbeitsplatz nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz- verordnung - LärmVibrationsArbSchV,
  • bei der städtebaulichen Planung nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1.

Planung

  • von baulichen und organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen zur Einhaltung der festgelegten Werte auf Grundlage der Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose (Schallimmissionsprognose) oder Messung.

Prüfung

  • Durchführung von Messungen der
    1. Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft nach DIN 45645-1
    2. Geräuschimmissionen am Arbeitsplatz nach DIN 45645-2
    3. Verkehrsgeräusche nach DIN 45642
    4. tieffrequenten Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft nach DIN 45680
    zur Überprüfung (Qualitätskontrolle) und/oder Bestätigung (Abnahme) der Geräuschimmissionen,
  • Durchführung von Schallausbreitungsberechnungen zur Prognose der Geräuschimmissionen (Schallimmissionsprognose),
  • Durchführung von stichprobenhaften Kontrollen zur Überwachung lärmschutztechnisch wichtiger Ausführungsarbeiten während der Bauausführung.

Begutachtung

  • Erstellung von Gutachten zum Nachweis des ausreichenden Lärmschutzes (Lärmgutachten) bei Errichtung und Änderung von Gewerbebetrieben und Anlagen etc.